"fristlose Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung erhalten. Was tun?"
Erste Schritte nach der Kündigung: Job-Alternativen suchen. Bewerbung aktualisieren. Arbeitssuchend melden. Anwalt kontaktieren. Kündigung widersprechen.
Erste Woche
Spätestens am 7. Tag nach der Kündigung müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden, sonst riskieren Sie eine Kürzung des Arbeitslosengelds. Suchen Sie sich einen Bewerbungscoach. Denken Sie über ein Arbeitszeugnis nach.
Zweite Woche
Nach dem ersten Schock informieren Sie sich bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Berufsverband über Ihre Rechte. Anwälte für Arbeitsrecht bieten umfassende Beratung.
Die Frist von 3 Wochen für die Einreichung der Kündigungsschutzklage ab dem Kündigungstag beachten.
Gesetzliche Abfindung
Nach der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes ab 01.01.2004 steht dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer im Prinzip eine gesetzliche Abfindung zu.
Für die Zahlung der Abfindung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
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